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Gut beraten mit MARITIME

Als geprüfter Atemschutz-Ausbildungsbetrieb können wir einen hohen Ausbildungsstandard unserer Mitarbeiter gewährleisten. Permanente Weiterbildung ist Pflicht bei uns.

Unsere unter Atemschutz eingesetzten Mitarbeiter zeichnen sich aus durch:
     • Atemschutzausbildung nach BGR 190
     • Unterweisung „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ nach BGR 117
     • Unterweisung zur Benutzung von PSA gegen Absturz nach BGR 198
     • Unterweisung zur Benutzung von PSA zum Retten nach BGR 199
     • Unterweisung für operative Mitarbeiter gemäß SCC*-Richtlinien
     • Ersthelferschulung
     • Brandschutzschulung
     • Gesundheitsuntersuchungen G26II oder III

Wir bilden auch Ihre Mitarbeiter aus. Unsere Mitarbeit in den entsprechenden Gremien der Berufsgenossenschaft und unsere Zertifizierungen nach ISO 2000FF und SCC* qualifizieren uns noch zusätzlich zu unserem Status als geprüfter Atemschutz-Ausbildungsbetrieb.

Auch beratend sind wir gerne für Sie tätig, z.B. bei einer Gefährdungbeurteilung. Juristisch nachvollziehbar werden von Betrieben Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheits-, der Gefahrstoff- und der Biostoffverordnung verlangt, wenn Einsteigarbeiten in Behälter und Silos oder Arbeiten mit Gefahr- oder Biostoffen durchgeführt werden. Schon hier können wir für Sie wertvolle Dienste leisten - fragen Sie uns!

Bei Fragen > schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an unter der 06073-72940.